BaFin - R 4/2009: Hinweise zur Berechnung der bereinigten Solvabilität und zum Nachweis gemäß § 19 Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung (SolBerV)
Die BaFin hat das bisherige Rundschreiben 2/2006 (VA) zur Berechnung der bereinigten Solvabilität und zum Nachweis gemäß § 19 SolBerV aufgehoben und ein überarbeitetes Rundschreiben und als BaFin-Rundschreiben 4/2009 (VA) auf der Homepage der BaFin eingestellt.
Die Änderungen sind erstmals für das nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahr, d.h. ab dem Geschäftsjahr 2008 anzuwenden.
Durch das neue Rundschreiben wurden nun die Formulare und Anmerkungen an die Änderungen der Solvabilitätsbereinigungsverordnung angepasst. Insbesondere wurden die Rückversicherungsunternehmen aufgenommen.
Daneben hat die BaFin die Regelungen zum Ansatz stiller Reserven präzissiert.
Schließlich erfolgten Anpassungen, die durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV) vom 18. Dezember 2008 erforderlich wurden.




