Das Bundeskabinett beschloss heute den Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht".
Danach soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Befugnisse erhalten, mit denen sie den Markt regulieren kann. Diese sind:
- Ausschüttungsverbot:
Bislang kann in Krisensituationen eine Gewinnausschüttung erst verboten werden, wenn eine bestimmte Grenze unterschritten ist. Deshalb konnte die Aufsicht bisher bei Gefahr nicht frühzeitg genug eingreifen. Künftig soll die BaFin bereits eingreifen können, wenn sich abzeichnet, dass die aufsichtsrechtlichen Kennziffern unterschritten werden. - Zahlungsverbot:
In Krisenzeiten sollen Zahlungen von in Deutschland ansässigen Tochterinstituten an das ausländische Mutterhaus verboten werden können. Die Muttergesellschaft kann damit dem deutschen Tochterinstitut keine Liquidität entziehen, wenn dieses das Kapital selbst dringend benötigt. - Bessere Informationen für die Aufsicht:
Die Informationspflicht der Banken soll verschärft werden. So kann die BaFin schneller auf Probleme reagieren. Sie soll auch das Recht erhalten, die vorgeschriebene Höhe des Eigenkapitals eines Finanzinstitutes heraufzusetzen. - Höhere Anforderungen an Kontrollgremien von Banken und Versicherungen:
Die BaFin soll Mitglieder von Kontrollgremien abberufen können, sofern diese fachlich ungeeignet oder unzuverlässig sind. Zudem kann die Zahl der Mandate für Geschäftsleitung und Mitglieder von Kontrollgremien begrenzt werden.




